Verwaltung mit allen dazugehörigen Aufgaben.
Überwachung des Erneuerungsfonds.
Stockwerkseigentum bedeutet im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus.
Stockwerkeigentum und Wohnungseigentum ist in der Praxis ein Kompromiss zwischen Alleineigentum (z. B. Eigenheim) und Kollektiveigentum und kann dementsprechend die Vorteile und auch die Probleme beider Eigentumsformen beinhalten.
Der Stockwerkeigentümer muss, wie der Wohnungseigentümer, viel Gemeinschaftssinn entwickeln, da er durch sein Sonderrecht im Gegensatz zum Mieter stärker an das Objekt (Recht) gebunden ist und sich der Umgebung und geänderten Bedingungen in flexiblem Masse anpassen.
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